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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2024

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Keen Invest (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und den diesem beigefügten Unterlagen. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30% bei Vertragsabschluss fällig.
  3. Die Restzahlung wird nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Die Frist beginnt mit der Auftragserteilung und dem Erhalt der Anzahlung.

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.
  3. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beheben.

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsverbehalte

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
  2. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist eine Entschädigung von 15% der Gesamtauftragssumme zu zahlen.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Hoyerswerda, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

Kontakt

Keen Invest
Nora-Arndt-Weg 4a
36361 Hoyerswerda
Telefon: 07412448607
E-Mail: [email protected]

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